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Neue Bodenrichtwerte für München – Stichtag 01.01.2026
Der Gutachterausschuss München hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 beschlossen – seit dem 30.06.2026 sind sie einsehbar. Für Eigentümer heißt das: Der amtliche Maßstab für Grundstückswerte in Ihrem Viertel wurde gerade neu gesetzt. Wir sagen Ihnen kostenfrei, was das für den Wert Ihrer Immobilie bedeutet.
Die neuen Bodenrichtwerte 2026 – die Fakten
Alle Eckdaten zur aktuellen Veröffentlichung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München.
Stichtag
01.01.2026
Beschlossen am
09.06.2026
Online seit
30.06.2026
Öffentliche Auslegung
20.07. – 14.08.2026
Turnus
alle 2 Jahre
Rechtsgrundlage
§ 196 BauGB
Die amtlichen Richtwerte je Bodenrichtwertzone veröffentlicht der Gutachterausschuss München im offiziellen Portal BORIS München. Vom 20.07. bis 14.08.2026 liegen sie zusätzlich im Kommunalreferat (Denisstr. 2, 80335 München) öffentlich aus.
Was bedeuten die neuen Werte für Sie als Eigentümer?
Verkauf & Preisverhandlung
Käufer, Banken und Gutachter greifen auf die neuen Richtwerte zurück. Wer seinen Angebotspreis auf dem alten Stand von 2024 kalkuliert, verhandelt mit veralteten Zahlen.
Erbschaft & Schenkung
Das Finanzamt bewertet Grundvermögen auf Basis der Bodenrichtwerte. Der neue Stichtag kann die steuerliche Bewertung Ihrer Immobilie unmittelbar verändern.
Grundsteuer & Finanzierung
Auch für die Grundsteuer und die Beleihung durch Ihre Bank sind die amtlichen Bodenwerte eine zentrale Grundlage.
Bodenrichtwert ≠ Marktwert
Der Richtwert erfasst nur den Boden einer ganzen Zone – nicht Ihr Gebäude, den Zustand oder die Nachfrage in Ihrer Straße. Den realistischen Verkaufspreis zeigt erst eine individuelle Bewertung.
Sie möchten wissen, wo die Kaufpreise in München aktuell stehen? Einen Überblick über Wohnungs-, Haus- und Grundstückspreise nach Stadtteilen finden Sie auf unserer Seite Immobilienpreise München.
Fragen zum neuen Bodenrichtwert? Julia hilft sofort.
Julia nimmt Ihre Daten direkt im Chat oder am Telefon auf und vereinbart einen Rückruf zur kostenfreien Bewertung — rund um die Uhr, ganz ohne Warteschleife.

Julia
Digitale Assistentin · 24/7
Was bedeuten die neuen Bodenrichtwerte für Ihre Immobilie?
Wir ordnen den neuen Bodenrichtwert Ihres Grundstücks ein und ermitteln den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie – kostenfrei, unverbindlich und persönlich vor Ort.

Rund um die Uhr erreichbar
Julia nimmt Ihre Anfrage zur kostenfreien Bewertung jederzeit entgegen — auch abends und am Wochenende
089 / 550 555 11 · 24/7 · Anruf oder Chat
Häufige Fragen zu den Bodenrichtwerten
Was ist der Bodenrichtwert?
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens je Quadratmeter, den der Gutachterausschuss München aus tatsächlichen Grundstücksverkäufen ableitet (§ 196 BauGB). Er bezieht sich auf eine Bodenrichtwertzone und ein unbebautes Grundstück mit definierten Merkmalen – nicht auf Ihr konkretes Grundstück.
Wo kann ich die neuen Bodenrichtwerte für München einsehen?
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 sind seit dem 30.06.2026 im offiziellen Portal des Gutachterausschusses München (BORIS München) einsehbar. Zusätzlich liegen sie vom 20.07. bis 14.08.2026 im Kommunalreferat, Denisstr. 2, öffentlich aus. Gerne ordnen wir den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks im Rahmen einer kostenfreien Bewertung für Sie ein.
Ist der Bodenrichtwert der Verkaufspreis meiner Immobilie?
Nein. Der Bodenrichtwert erfasst nur den anteiligen Bodenwert einer Zone – nicht das Gebäude, den Zustand, den Zuschnitt, die Mikrolage oder die aktuelle Nachfrage. Der tatsächlich erzielbare Verkaufspreis kann deutlich davon abweichen. Eine persönliche Bewertung durch einen Makler mit lokaler Marktkenntnis zeigt Ihnen den realistischen Marktwert.
Wie oft werden die Bodenrichtwerte in München aktualisiert?
Der Gutachterausschuss München beschließt die Bodenrichtwerte alle zwei Jahre neu. Die aktuellen Werte gelten zum Stichtag 01.01.2026 und wurden am 09.06.2026 beschlossen.
Was bedeuten die neuen Bodenrichtwerte 2026 für mich als Eigentümer?
Die neuen Werte sind relevant für Verkauf und Kaufpreisverhandlung, für Erbschaft und Schenkung (das Finanzamt bewertet auf Basis der Bodenrichtwerte), für die Grundsteuer sowie für Finanzierungen. Wer über einen Verkauf nachdenkt, sollte jetzt prüfen lassen, wie sich der neue Stichtag auf den eigenen Immobilienwert auswirkt – bei uns kostenfrei und unverbindlich.
Quelle der Eckdaten: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München / Landeshauptstadt München (Stand: 30.06.2026). Diese Seite nennt bewusst keine konkreten Richtwerte – maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Werte der jeweiligen Bodenrichtwertzone.
