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Recht

Grundbuch: Was steht drin und warum ist es wichtig?

Das Grundbuch dokumentiert alle Eigentumsverhältnisse und Belastungen einer Immobilie. Erfahren Sie, wie es aufgebaut ist und warum ein Blick hinein unverzichtbar ist.

Aufbau des Grundbuchs

Das Grundbuch wird beim zuständigen Amtsgericht geführt und besteht aus dem Bestandsverzeichnis (Lage, Größe, Flurstücknummer) sowie drei Abteilungen: Abteilung I nennt den Eigentümer, Abteilung II enthält Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte, Wohnrechte oder Vormerkungen, und Abteilung III verzeichnet Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden. Jede Eintragung ist öffentlich und gilt als richtig, solange sie nicht berichtigt wird (öffentlicher Glaube des Grundbuchs).

Warum Sie vor dem Kauf ins Grundbuch schauen sollten

Ein Grundbuchauszug offenbart, ob die Immobilie mit Rechten Dritter belastet ist — etwa einem lebenslangen Wohnrecht, einer Dienstbarkeit oder einer noch nicht gelöschten Grundschuld des Vorbesitzers. Diese Belastungen gehen beim Kauf auf den neuen Eigentümer über, wenn sie nicht vorher gelöscht werden. Ihr Notar prüft den Grundbuchauszug ohnehin, doch auch als Käufer sollten Sie die Einträge verstehen.

Grundbuchauszug anfordern

Einen Grundbuchauszug können Sie beim zuständigen Amtsgericht oder über das elektronische Grundbuch beantragen. Berechtigtes Interesse müssen Sie nachweisen — als Eigentümer, Kaufinteressent mit Maklernachweis oder beauftragter Notar ist dies gegeben. Die Kosten betragen rund 10 Euro für einen einfachen und 20 Euro für einen beglaubigten Auszug. In München ist das Amtsgericht München in der Linprunstraße zuständig.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Grundbucheintragung?+
In München dauert die Eigentumsumschreibung im Grundbuch derzeit etwa 4–8 Wochen nach Eingang des Antrags beim Amtsgericht. Die Auflassungsvormerkung wird in der Regel schneller eingetragen (1–2 Wochen). In besonders geschäftigen Phasen kann es auch länger dauern.
Was kostet die Löschung einer alten Grundschuld?+
Die Löschung einer Grundschuld kostet je nach Höhe des eingetragenen Betrags etwa 200–500 Euro (Notar- und Grundbuchgebühren). Sie benötigen eine Löschungsbewilligung der Bank, die das Darlehen ausgegeben hat. Die Löschung ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich, wenn kein neues Darlehen aufgenommen wird.

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