Aufbau des Grundbuchs
Das Grundbuch wird beim zuständigen Amtsgericht geführt und besteht aus dem Bestandsverzeichnis (Lage, Größe, Flurstücknummer) sowie drei Abteilungen: Abteilung I nennt den Eigentümer, Abteilung II enthält Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte, Wohnrechte oder Vormerkungen, und Abteilung III verzeichnet Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden. Jede Eintragung ist öffentlich und gilt als richtig, solange sie nicht berichtigt wird (öffentlicher Glaube des Grundbuchs).
Warum Sie vor dem Kauf ins Grundbuch schauen sollten
Ein Grundbuchauszug offenbart, ob die Immobilie mit Rechten Dritter belastet ist — etwa einem lebenslangen Wohnrecht, einer Dienstbarkeit oder einer noch nicht gelöschten Grundschuld des Vorbesitzers. Diese Belastungen gehen beim Kauf auf den neuen Eigentümer über, wenn sie nicht vorher gelöscht werden. Ihr Notar prüft den Grundbuchauszug ohnehin, doch auch als Käufer sollten Sie die Einträge verstehen.
Grundbuchauszug anfordern
Einen Grundbuchauszug können Sie beim zuständigen Amtsgericht oder über das elektronische Grundbuch beantragen. Berechtigtes Interesse müssen Sie nachweisen — als Eigentümer, Kaufinteressent mit Maklernachweis oder beauftragter Notar ist dies gegeben. Die Kosten betragen rund 10 Euro für einen einfachen und 20 Euro für einen beglaubigten Auszug. In München ist das Amtsgericht München in der Linprunstraße zuständig.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Grundbucheintragung?+
Was kostet die Löschung einer alten Grundschuld?+
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