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Grunderwerbsteuer in Bayern (3,5 %)

Bayern hat mit 3,5 % den niedrigsten Grunderwerbsteuer-Satz in Deutschland. Erfahren Sie, wann die Steuer anfällt, wie sie berechnet wird und ob Befreiungen möglich sind.

Grunderwerbsteuer-Satz in Bayern

Bayern und Sachsen haben mit 3,5 % den niedrigsten Grunderwerbsteuer-Satz in Deutschland. Zum Vergleich: In Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und dem Saarland liegt der Satz bei 6,5 %. Bei einem Immobilienkauf in München für 500.000 Euro beträgt die Grunderwerbsteuer somit 17.500 Euro — in anderen Bundesländern wären es bis zu 32.500 Euro.

Wann fällt die Grunderwerbsteuer an?

Die Steuer wird auf den im notariellen Kaufvertrag beurkundeten Kaufpreis erhoben. Das Finanzamt verschickt den Bescheid in der Regel 4–8 Wochen nach der Beurkundung. Die Zahlung ist innerhalb eines Monats fällig. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erforderlich ist.

Befreiungen und Ausnahmen

Von der Grunderwerbsteuer befreit sind unter anderem: Verkäufe zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern, Übertragungen im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen (hier greift stattdessen die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer) sowie Erwerbe unter der Freigrenze von 2.500 Euro Kaufpreis. Auch bei Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns gibt es Vergünstigungen.

Häufige Fragen

Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?+
Bei einer vermieteten Immobilie ja — die Grunderwerbsteuer gehört zu den Anschaffungsnebenkosten und wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei selbst genutztem Wohneigentum ist sie hingegen nicht steuerlich absetzbar.
Wird in Bayern die Grunderwerbsteuer erhöht?+
Der Freistaat Bayern hat sich bisher konsequent gegen eine Erhöhung ausgesprochen und den Satz seit 1997 nicht verändert. Eine Erhöhung ist derzeit politisch nicht absehbar, wodurch Bayern beim Immobilienkauf einen spürbaren Kostenvorteil bietet.

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