Was kostet der Notar?
Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt und somit nicht verhandelbar. Für die Beurkundung des Kaufvertrags fallen etwa 1,0–1,5 % des Kaufpreises an. Hinzu kommen die Grundbuchkosten von rund 0,5 %. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro sollten Sie mit Notar- und Grundbuchkosten von insgesamt 7.500–10.000 Euro rechnen.
Welche Leistungen erbringt der Notar?
Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf, berät beide Parteien neutral, führt die Beurkundung durch und wickelt den gesamten Eigentumsübergang ab. Dazu gehören die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die Einholung notwendiger Genehmigungen, die Überwachung der Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto (bei Bedarf) und die Beantragung der Eigentumsumschreibung.
Wer bezahlt den Notar?
Üblicherweise trägt der Käufer die gesamten Notar- und Grundbuchkosten. Diese Regelung ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben — Käufer und Verkäufer können eine andere Aufteilung vereinbaren. Wichtig: Beide Parteien haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Notar. Kann der Käufer nicht zahlen, kann der Notar auch den Verkäufer in Anspruch nehmen.
Häufige Fragen
Kann ich den Notar frei wählen?+
Was ist eine Auflassungsvormerkung?+
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