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Kauf

Notarkosten beim Immobilienkauf

Notarkosten und Grundbuchgebühren betragen zusammen rund 1,5–2 % des Kaufpreises. Erfahren Sie, welche Leistungen enthalten sind und wer die Kosten trägt.

Was kostet der Notar?

Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt und somit nicht verhandelbar. Für die Beurkundung des Kaufvertrags fallen etwa 1,0–1,5 % des Kaufpreises an. Hinzu kommen die Grundbuchkosten von rund 0,5 %. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro sollten Sie mit Notar- und Grundbuchkosten von insgesamt 7.500–10.000 Euro rechnen.

Welche Leistungen erbringt der Notar?

Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf, berät beide Parteien neutral, führt die Beurkundung durch und wickelt den gesamten Eigentumsübergang ab. Dazu gehören die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die Einholung notwendiger Genehmigungen, die Überwachung der Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto (bei Bedarf) und die Beantragung der Eigentumsumschreibung.

Wer bezahlt den Notar?

Üblicherweise trägt der Käufer die gesamten Notar- und Grundbuchkosten. Diese Regelung ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben — Käufer und Verkäufer können eine andere Aufteilung vereinbaren. Wichtig: Beide Parteien haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Notar. Kann der Käufer nicht zahlen, kann der Notar auch den Verkäufer in Anspruch nehmen.

Häufige Fragen

Kann ich den Notar frei wählen?+
Ja, in Deutschland herrscht freie Notarwahl. In der Praxis schlägt häufig der Käufer den Notar vor, da er die Kosten trägt. Achten Sie auf einen Notar mit Erfahrung im Immobilienrecht — gerade bei komplexeren Konstellationen wie Erbbaurecht oder Teilungserklärungen.
Was ist eine Auflassungsvormerkung?+
Die Auflassungsvormerkung wird nach der Beurkundung des Kaufvertrags im Grundbuch eingetragen und schützt den Käufer davor, dass die Immobilie nochmals an einen Dritten verkauft oder belastet wird. Sie ist sozusagen die Reservierung im Grundbuch bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung.

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