Wohnflächenverordnung (WoFlV) als Standard
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist das in Deutschland am häufigsten verwendete Verfahren zur Wohnflächenberechnung. Seit 2004 löst sie die DIN 283 ab und ist verbindlich für den sozialen Wohnungsbau. Im freien Wohnungsmarkt ist sie nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber von Gerichten als Maßstab herangezogen. Bei Abweichungen von mehr als 10 % zur tatsächlichen Wohnfläche kann der Mieter die Miete mindern oder der Käufer den Kaufpreis nachverhandeln.
Was zählt zur Wohnfläche?
Voll angerechnet werden alle Räume innerhalb der Wohnung mit einer Deckenhöhe von mindestens 2 Metern. Räume mit 1–2 Metern Höhe (z. B. unter Dachschrägen) zählen zu 50 %. Balkone, Loggien und Terrassen werden in der Regel zu 25 % angerechnet, bei besonderer Qualität bis zu 50 %. Nicht zur Wohnfläche zählen: Kellerräume, Waschküchen, Garagen, Heizungsräume und Dachböden ohne Wohnnutzung.
Häufige Fehlerquellen bei Münchener Altbauwohnungen
In Münchener Altbauten gibt es oft Diskrepanzen zwischen der im Exposé angegebenen und der tatsächlichen Wohnfläche. Typische Fehlerquellen sind: Dachgeschosswohnungen mit falsch berechneten Schrägen, Erker und Nischen, die nur teilweise anrechenbar sind, und nachträglich ausgebaute Flächen ohne Baugenehmigung. Lassen Sie die Wohnfläche im Zweifel von einem Sachverständigen nachmessen — die Investition lohnt sich.
Häufige Fragen
Zählt ein Wintergarten zur Wohnfläche?+
Welchen Unterschied machen 5 m² bei einem Immobilienverkauf in München?+
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