Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist günstiger (50–100 Euro). Der Bedarfsausweis wird anhand der Gebäudehülle und Heizungsanlage berechnet und kostet 300–500 Euro. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und Baujahr vor 1977 (ohne spätere Sanierung) ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Wann muss der Energieausweis vorliegen?
Der Energieausweis muss bereits bei der Immobilienanzeige vorliegen — die Energiekennwerte müssen in der Anzeige genannt werden. Spätestens bei der Besichtigung muss er potenziellen Käufern oder Mietern unaufgefordert vorgelegt werden. Nach dem Verkauf ist der Ausweis an den neuen Eigentümer zu übergeben. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Energieeffizienzklassen und was sie bedeuten
Die Skala reicht von A+ (unter 30 kWh/m²a, Passivhaus-Niveau) bis H (über 250 kWh/m²a, unsanierter Altbau). In München liegen viele Altbauwohnungen im Bereich D bis F. Neubauten nach aktuellem GEG-Standard erreichen mindestens Klasse A oder B. Die Effizienzklasse beeinflusst zunehmend den Verkaufspreis, da Käufer die zu erwartenden Energiekosten und möglichen Sanierungsbedarf einkalkulieren.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?+
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?+
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