Aktuelle Regelung seit Dezember 2020
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Gesetz zur hälftigen Teilung der Maklerprovision bei Wohnimmobilien. Beauftragt der Verkäufer einen Makler, darf er dem Käufer maximal die Hälfte der Provision in Rechnung stellen. In München bedeutet das in der Praxis meist eine Aufteilung von 3,57 % (inkl. MwSt.) für den Verkäufer und 3,57 % für den Käufer.
Wie hoch ist die Maklerprovision in München?
Die marktübliche Gesamtprovision in München liegt bei 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Das entspricht jeweils 3,57 % für Käufer und Verkäufer. Bei einem Kaufpreis von 600.000 Euro zahlt jede Partei also rund 21.420 Euro. In Einzelfällen können auch andere Modelle vereinbart werden, doch die hälftige Teilung ist inzwischen Standard.
Wann fällt keine Provision an?
Keine Maklerprovision wird fällig, wenn ein Eigentümer privat verkauft oder ein Bauträger direkt an den Endkunden veräußert. Auch bei manchen Zwangsversteigerungen fällt keine Provision an. Beachten Sie jedoch: Ein provisionspflichtiger Maklervertrag muss seit 2020 in Textform vorliegen — mündliche Vereinbarungen sind nicht mehr wirksam.
Häufige Fragen
Kann ich als Käufer die Maklerprovision verhandeln?+
Wer bezahlt den Makler bei einer Mietwohnung?+
Weitere Artikel zum Thema Verkauf
Energieausweis: Pflicht beim Verkauf
Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist ein Energieausweis Pflicht. Erfahren Sie, welche Arten es gibt, was er kostet und welche Bußgelder drohen.
VerkaufSteuern beim Hausverkauf: Die Spekulationsfrist
Wer eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren verkauft, muss den Gewinn versteuern. Erfahren Sie alles über die Spekulationsfrist und legale Steueroptimierung.
Haben Sie Fragen?
Unsere Immobilienexperten beraten Sie gerne — persönlich, kompetent und unverbindlich.
