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Verkauf

Maklerprovision in München: Wer zahlt was?

Seit 2020 gilt die hälftige Provisionsteilung beim Kauf. Erfahren Sie, wie hoch die Maklerprovision in München ist und welche Regelungen für Käufer und Verkäufer gelten.

Aktuelle Regelung seit Dezember 2020

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Gesetz zur hälftigen Teilung der Maklerprovision bei Wohnimmobilien. Beauftragt der Verkäufer einen Makler, darf er dem Käufer maximal die Hälfte der Provision in Rechnung stellen. In München bedeutet das in der Praxis meist eine Aufteilung von 3,57 % (inkl. MwSt.) für den Verkäufer und 3,57 % für den Käufer.

Wie hoch ist die Maklerprovision in München?

Die marktübliche Gesamtprovision in München liegt bei 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Das entspricht jeweils 3,57 % für Käufer und Verkäufer. Bei einem Kaufpreis von 600.000 Euro zahlt jede Partei also rund 21.420 Euro. In Einzelfällen können auch andere Modelle vereinbart werden, doch die hälftige Teilung ist inzwischen Standard.

Wann fällt keine Provision an?

Keine Maklerprovision wird fällig, wenn ein Eigentümer privat verkauft oder ein Bauträger direkt an den Endkunden veräußert. Auch bei manchen Zwangsversteigerungen fällt keine Provision an. Beachten Sie jedoch: Ein provisionspflichtiger Maklervertrag muss seit 2020 in Textform vorliegen — mündliche Vereinbarungen sind nicht mehr wirksam.

Häufige Fragen

Kann ich als Käufer die Maklerprovision verhandeln?+
Die Provisionshöhe ist grundsätzlich verhandelbar. In der Praxis setzen die meisten Münchener Makler jedoch die marktüblichen 3,57 % je Seite an. Verhandlungsspielraum besteht eher bei hochpreisigen Objekten oder wenn Sie mehrere Immobilien kaufen möchten.
Wer bezahlt den Makler bei einer Mietwohnung?+
Seit dem Bestellerprinzip von 2015 zahlt bei Mietwohnungen derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat — in der Regel also der Vermieter. Der Mieter muss nur dann zahlen, wenn er selbst den Makler mit der Suche beauftragt hat.

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